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Aufgaben

Die MAV ist analog zum Betriebs- bzw. Personalrat eine Betriebspartei, die die Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber vetritt, einen fairen Interessenausgleich anstrebt und Mitverantwortung für die Einrichtung und ihre Entwicklungen übernimmt. Sie handelt weisungsunabhängig und begegnet dem Dienstgeber "auf Augenhöhe", ist also immer gleichberechtigter Verhandlungs- und Gesprächspartner!