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Zusammensetzung

  • Die Größe und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung richtet sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
  • Die MAV besteht aus 7 Mitgliedern bei 101 bis 200 wahlberechtigten Mitarbeiter*innen.
  • Laut MAVO sollen der MAV jeweils Vertreter*innen aller Dienstbereiche und Gruppen angehören.
  • Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis in der Einrichtung vertreten sein.
  • Die MAV kann auch weniger als die gemäß MAVO gewollte Zahl an Mitgliedern umfassen. In diesem Fall ist eine Neuwahl weder notwendig noch zulässig.
  • Allerdings ist die MAV nicht mehr arbeits- und abstimmungsfähig, wenn die Gesamtzahl ihrer Mitglieder unter die Hälfte der vorgesehenen Mitglieder sinkt, im Falle der MAV des EJA also unter 4. Dann sind Neuwahlen einzuleiten!

 

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Mitarbeitervertretung des Jugendamts der Erzdiözese Bamberg